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LG Potsdam, 11.03.2016 - 13 S 39/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- mietrechtsiegen.de
Kautionsrückzahlungsanspruch gegen Grundstückserwerber nach Mietende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 16.04.2015 - 23 C 379/14
- LG Potsdam, 11.03.2016 - 13 S 39/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.04.2007 - VIII ZR 219/06
Haftung des neuen Eigentümers für die Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung …
Auszug aus LG Potsdam, 11.03.2016 - 13 S 39/15
Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters führt nicht zum Eintritt des neuen Eigentümers in die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem beendeten Mietverhältnis und aus einer Sicherungsabrede zur Mietkaution (BGH Urteil vom 04.04.2007 Az.: VIII ZR 219/06; WuM 2007, 267 f). - BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84
Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft
Auszug aus LG Potsdam, 11.03.2016 - 13 S 39/15
Die Auswechslung eines Vertragspartners kann zwar sowohl im Wege eines dreiseitigen Vertrags zwischen der ausscheidenden, der übernehmenden und der verbleibenden Partei vereinbart werden, als auch durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten, wenn der Dritte zustimmt (BGH a.a.O Rn 18, BGHZ 95, 88, 93 f). - BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02
Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten
Auszug aus LG Potsdam, 11.03.2016 - 13 S 39/15
Den Kläger trifft als Leistungsempfänger die Beweislast dafür, dass der Leistende die Leistung freiwillig in Kenntnis der Nichtschuld erbracht und sich insbesondere nicht über das Bestehen der Verpflichtung geirrt hat (Palandt-Sprau § 814 Rn 11 unter Verweis auf BGH NJW 02, 3772). - BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09
Zwangsversteigerung eines Mietshauses: Eintritt des Erstehers als Vermieter in …
Auszug aus LG Potsdam, 11.03.2016 - 13 S 39/15
In den Gründen seiner Entscheidung hat das Ausgangsgericht unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2010 Az.: VIII ZR 84/09 ausgeführt, dass der Mietvertrag vor seiner Beendigung am 30. September 2013 im Wege einer rechtsgeschäftlichen dreiseitigen Vertragsübernahme auf den Beklagten als neuen Vermieter übergegangen sei. - BGH, 09.12.1971 - III ZR 58/69
Voraussetzungen für die Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils - Fortsetzung der …
Auszug aus LG Potsdam, 11.03.2016 - 13 S 39/15
Ein "Kennen müssen" genügt nicht, selbst wenn die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht (Palandt-Sprau, BGB, 75. Aufl. § 814 Rn 4 unter Bezugnahme auf BGH WM 1972, 283).